Ein Forex-Broker kann ein Konto für eine Person eröffnen und Geld von einer anderen erhalten. Später soll er womöglich eine Auszahlung an einen weiteren Empfänger ausführen. Die Sanktions- und PEP-Prüfung muss diese Beziehungen berücksichtigen. Wird bei der Registrierung nur der Name des Kontoinhabers geprüft, bleiben bei Ein- und Auszahlungen Fragen offen.
Dieser Leitfaden richtet sich an im Vereinigten Königreich zugelassene Forex- und Differenzkontrakt-Broker (CFD) mit Privatkunden. Er erklärt, wie sich übermittelte Kunden-, Eigentums- und Zahlungsangaben mit Prüfung, Klärung und Freigabe verbinden lassen. Wechselstuben, Geldtransferanbieter und institutionelle Devisenhandelsabteilungen müssen ihre Tätigkeiten und die anwendbaren Regeln jeweils gesondert beurteilen.
Tätigkeiten und rechtlichen Anwendungsbereich des Brokers bestimmen
Die Bezeichnung „Forex-Broker“ bestimmt nicht sämtliche anwendbaren Pflichten. Maßgeblich sind Rechtsträger, Erlaubnisse, Dienstleistungen, Kundenkreis und beteiligte Länder. Die Money Laundering Regulations 2017 (MLRs) gelten für erfasste Personen, die im Vereinigten Königreich geschäftlich tätig sind; Regulations 8 und 10 legen den Kreis der erfassten Personen und Finanzinstitute fest.1 Eine FCA-Zulassung allein beantwortet nicht jede Frage zum Anwendungsbereich.
Bei einem erfassten Broker regelt Regulation 28 die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, einschließlich wirtschaftlich Berechtigter, für Kunden handelnder Personen und der laufenden Überwachung. Regulation 35 betrifft PEP, ihre Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen.23 Britische Finanzsanktionen bilden einen eigenen Rechtsrahmen: Sie gelten im britischen Hoheitsgebiet und für britische Personen im Ausland, unabhängig davon, ob ein Unternehmen unter die MLRs fällt.4
Der gehebelte Devisen- und CFD-Handel für Privatkunden ist nicht mit Währungsumtausch oder Geldtransfer gleichzusetzen. Der Leitfaden zur Prüfung bei Geldtransferanbietern behandelt zahlungsbezogene Geschäftsbeziehungen; der Leitfaden zum Investmentmanagement behandelt Anleger, Mandate und Vorgänge bei Fonds. Keiner ersetzt den Prozess eines Brokers für Kontoeinzahlungen und Auszahlungen.
Welche Parteien gehören in den Prüfprozess?
Ausgangspunkt sind die Angaben, die das Unternehmen im Rahmen seiner Kunden- und Geschäftspartnerverfahren erhebt. Die relevanten übermittelten Datensätze werden nach dem anwendbaren Rechtsrahmen und den dokumentierten internen Vorgaben geprüft. Eine Partei zu identifizieren oder ihre Identität zu verifizieren und sie mit Risikoquellen abzugleichen, sind unterschiedliche Aufgaben.
Die folgende Tabelle beschreibt ein empfohlenes operatives Modell, keine allgemeingültige gesetzliche Liste. Sie unterstützt die Zuordnung von Prüfungen und Zuständigkeiten. Die FCA-Leitlinien sehen Prüfsysteme vor, die Art, Größe und Risiko des Unternehmens entsprechen, einschließlich angemessener Kontrollen zu Kunden, Gegenparteien und Zahlungen.5
| Partei | Sinnvoller Prüfanlass | Zu verknüpfende Angaben | Zuständigkeit für die Prüfung |
|---|---|---|---|
| Einzelkunde oder Mitinhaber eines Gemeinschaftskontos | Kontoeröffnung und relevante spätere Änderungen | Übermittelte Identifikatoren und Kontorolle jeder Person | Kundenaufnahme und Compliance |
| Unternehmenskunde | Kontoeröffnung und Änderungen der Unternehmensangaben | Eingetragener Name, Registerangaben und Kundenbeziehung | Aufnahme von Unternehmenskunden |
| Wirtschaftlich Berechtigter oder kontrollierende Person, deren Angaben vorliegen | Anfängliche Sorgfaltsprüfung und Änderungen von Eigentum oder Kontrolle | Identität, Eigentumsnachweise und Beziehung zum Kunden | Sorgfaltsprüfung und Compliance |
| Handlungsbevollmächtigte Person | Bestellung oder Änderung der Befugnis | Identität, Vollmacht und erlaubte Handlungen | Kontoverwaltung |
| Introducing Broker oder Affiliate-Partner | Genehmigung der Geschäftsbeziehung und wesentliche Änderungen | Vertragspartner, Dienstleistung, Vergütung und relevante verbundene Parteien, deren Angaben vorliegen | Partnermanagement und Compliance |
| Dritter als Zahler | Feststellung einer abweichenden Einzahlungspartei | Zahler, Kontoinhaber, Begründung und Zahlungsreferenz | Einzahlungsabwicklung |
| Auszahlungsempfänger | Neue oder geänderte Auszahlungsanweisung | Empfänger, Berechtigung und verifizierte Zahlungsanweisung | Auszahlungsabwicklung |
Ein Geschäftsleiter ist nicht automatisch wirtschaftlich Berechtigter. Auch gehört nicht automatisch die gesamte Belegschaft eines Vermittlers zum Prüfbestand. Relevante Rollen und Prüfgründe müssen festgelegt werden. Der Leitfaden zu wirtschaftlich Berechtigten und verbundenen Parteien erläutert die Übergabe festgestellter Eigentumsangaben an die Prüfung.
Kontoeröffnung: Identität, Prüfung und Annahme trennen
Bei einem Einzelkonto werden die übermittelte Identität und ausreichend relevante Angaben zur Beurteilung möglicher Treffer aufbewahrt. Bei einem Gemeinschaftskonto bleiben die Datensätze der einzelnen Inhaber getrennt. Bei einem Unternehmenskunden wird das Unternehmen mit den Personen verknüpft, die im Rahmen der Sorgfaltsprüfung ermittelt wurden.
Verfügbare Namen, Aliasnamen, Geburtsdaten, Registerangaben und weitere relevante Identifikatoren werden mit den ausgewählten Quelldatensätzen abgeglichen. Ein Namenstreffer ist keine Identitätsverifizierung. Auch eine Unternehmenssuche ohne Treffer klärt nicht, ob ein nicht gelistetes Unternehmen im Eigentum oder unter der Kontrolle einer benannten Person steht.4
Drei Entscheidungen müssen erkennbar bleiben: ob Identität und Befugnis festgestellt wurden, was das Prüfergebnis bedeutet und wer die Geschäftsbeziehung freigeben darf. Für einen fehlenden Identifikator, eine offene Eigentumsfrage oder einen möglichen Treffer braucht es einen zugewiesenen nächsten Schritt statt eines pauschalen Vermerks „bestanden“.
Einzahlungen, Auszahlungen und geänderte Anweisungen
Eine Einzahlung durch eine andere Person kann Fragen zur Beziehung des Zahlers zum Kunden und zu den unternehmensinternen Vorgaben für Einzahlungen Dritter aufwerfen. Die Prüfung des Zahlers kann die entsprechende Kontrolle unterstützen. Sie stellt jedoch weder die Herkunft der Mittel fest noch belegt sie, dass der Kunde zu ihrer Nutzung berechtigt ist.
Bei einer Auszahlung werden Empfänger und Berechtigung des Kunden miteinander abgeglichen und geänderte Anweisungen nach dem genehmigten Verfahren verifiziert. Sind Auszahlungen an Dritte nach den internen Vorgaben verboten, setzt eine weitere Namensprüfung dieses Verbot nicht außer Kraft. Bei einem möglichen Sanktionsproblem sind weder ein anderer Empfänger noch die Rückzahlung der Mittel automatisch eine zulässige Lösung.
| Ereignis | Operative Frage | Aufzubewahrender Nachweis |
|---|---|---|
| Erste Einzahlung | Entspricht der Zahler den Erwartungen und den Kontovorgaben? | Beziehung zum Zahler, relevante Prüfungen und Entscheidung zur Einzahlung |
| Einzahlung durch eine andere Partei | Wer hat das Geld bereitgestellt und was ist weiter zu prüfen? | Übermittelte Identität des Zahlers, Erklärung und Eskalation |
| Neuer Auszahlungsempfänger | Ist der Empfänger berechtigt und sind die Anweisungen verifiziert? | Verifizierung, relevante Prüfung und Freigabe |
| Änderung von Unternehmenseigentum oder Befugnissen | Welche Personen oder Unternehmen sind hinzugekommen oder ausgeschieden? | Aktualisierte Angaben, Prüfung und Ergebnis |
| Relevante Quellenaktualisierung | Ergibt sich zu einem laufend geführten Datensatz ein neuer oder geänderter möglicher Treffer? | Betroffener Datensatz, Quellenkontext und zugewiesene Maßnahme |
Dies sind Prüfpunkte für die Kontrollgestaltung. Damit wird nicht behauptet, dass britische Zahlungsdiensteregeln Forex-Brokern einen allgemeingültigen Namens-/IBAN-Abgleich vorschreiben. Der Abgleich einer Person mit Sanktionsquellen ist außerdem von der Verifizierung der Inhaberschaft eines Bankkontos zu unterscheiden.
PEP-Ergebnisse erfordern angemessene Maßnahmen
Nach Regulation 35 ist eine PEP eine Person, der ein wichtiges öffentliches Amt anvertraut ist; Funktionsträger mittleren oder niedrigeren Ranges sind ausgeschlossen. Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen sind eigenständig definierte Kategorien, für die ebenfalls bestimmte Maßnahmen gelten. Sie haben nicht alle selbst das öffentliche Amt inne.3
Zu den anwendbaren PEP-Maßnahmen gehören die Zustimmung der Führungsebene, angemessene Maßnahmen zur Feststellung der Herkunft von Vermögen und Mitteln sowie eine verstärkte laufende Überwachung. Ihr Umfang richtet sich nach dem Risiko. Bei inländischen britischen PEP, ihren Familienmitgliedern und bekanntermaßen nahestehenden Personen ist gesetzlich von einem geringeren Risiko als bei nicht inländischen PEP auszugehen. Liegen keine erhöhten Risikofaktoren vor, muss der Umfang der verstärkten Sorgfaltsmaßnahmen geringer sein als bei nicht inländischen PEP; die anwendbaren verstärkten Maßnahmen bleiben dennoch erforderlich.3
Die im Juli 2025 überarbeitete FCA-Leitlinie FG25/3 beschreibt den aktuellen verhältnismäßigen Ansatz. Der PEP-Status allein sollte nicht zur Ablehnung oder Kontoschließung führen.6 Vor der Festlegung der Maßnahmen werden Amt, relevante Beziehungen und aktueller oder ehemaliger Status festgestellt. Ein Datenbankmerkmal darf nicht automatisch die Anweisung „hohes Risiko“ oder „ablehnen“ auslösen.
Die weiter gefasste Risikorichtlinie des Unternehmens kann bei anderen Personen oder Umständen zusätzliche Prüfungen vorsehen. Die Begründung ist gesondert zu dokumentieren: Interne Vorgaben ändern weder die gesetzliche PEP-Definition noch die gesetzlichen Mindestpflichten. Der Leitfaden zur PEP-Prüfung erläutert den übergeordneten Prozess.
Mögliche Sanktionstreffer vor der rechtlichen Reaktion klären
OFSI unterscheidet zwischen einer Namensübereinstimmung und einem Treffer zu einer tatsächlich benannten Person. Verfügbare Identifikatoren, Aliasnamen und Quellenangaben werden abgeglichen; Unklarheiten sind zügig zu eskalieren. Relevante Pflichten können entstehen, wenn das Unternehmen die im anwendbaren Verbot genannten Tatsachen kennt oder begründeten Anlass zu einem entsprechenden Verdacht hat. Absolute Gewissheit ist nicht immer erforderlich.4
Eine interne Bearbeitungssperre ist vom rechtlichen Einfrieren von Vermögenswerten zu trennen. Zu klären sind Benennung, anwendbare Maßnahme, Eigentum oder Kontrolle, betroffene Mittel oder Tätigkeiten sowie etwaige Ausnahmen oder Genehmigungen. Sind die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, müssen erforderliche Einfrier- und Meldepflichten unverzüglich umgesetzt werden. Ein möglicher Treffer zum Empfänger belegt nicht automatisch, dass ihm sämtliche Vermögenswerte auf dem Kundenkonto gehören.
Der Leitfaden zu britischen Sanktionen unterstützt das für die Eskalation zuständige Team. Eine Sanktionsmeldung an OFSI und eine geldwäscherechtliche Verdachtsmeldung sind unterschiedliche Verfahren; beide sind nach ihren eigenen Voraussetzungen zu beurteilen.
Prüfungen während der Geschäftsbeziehung aktuell halten
Regulation 28(11) verlangt eine laufende Überwachung der Geschäftsbeziehung, einschließlich der Prüfung von Transaktionen und der Aktualisierung von Angaben aus der Sorgfaltsprüfung.2 Die erneute Prüfung namentlich bekannter Parteien unterstützt einen Teil dieser Arbeit. Sie analysiert weder das Handelsverhalten noch erfüllt sie sämtliche laufenden Sorgfaltspflichten.
Relevante Änderungen an Quellen, Kundenangaben, Eigentum, Befugnissen und öffentlichen Ämtern werden neben regelmäßigen Überprüfungen als Prüfanlässe festgelegt. Für neue mögliche Treffer braucht es eine zuständige Person, für offene Fälle ein geregeltes Verfahren. Ein jährliches Intervall ist nicht für jeden Broker und jedes Risiko ausreichend. Eine neue Benennung kann vor dem nächsten geplanten Prüftermin relevant werden.
Endet ein öffentliches Amt, wird die anwendbare Behandlung ehemaliger PEP neu beurteilt. Eine Änderung des Datenbankmerkmals bedeutet nicht, dass Pflichten automatisch enden.3 Nachweise und die Entscheidung über die nächste Prüfung werden dokumentiert.
Drei fiktive Beispiele aus dem Brokeralltag
Ein häufiger Name bei der Kontoeröffnung
Bei einem Antragsteller erscheint ein möglicher Treffer mit ähnlichem Namen. Der Analyst vergleicht verfügbare Geburtsangaben, Aliasnamen und Quellenkontext. Verlässliche Identifikatoren zeigen, dass der Quelldatensatz eine andere Person betrifft. Der Analyst dokumentiert, warum der mögliche Treffer verworfen wurde.
Das Ergebnis gilt für den geprüften möglichen Treffer und die vorliegenden Nachweise. Es ist keine pauschale Freigabe aller Personen mit demselben Namen. Eine wesentliche Änderung kann eine erneute Prüfung erfordern.
Der Eigentümer eines Unternehmenskunden hatte ein öffentliches Amt inne
Ein wirtschaftlich Berechtigter eines Unternehmens, dessen Angaben vorliegen, scheint mit einem ehemaligen Minister eines anderen Landes übereinzustimmen. Das Team verifiziert Identität und Amtszeiten, beurteilt die anwendbaren PEP-Pflichten und das verbleibende Risiko und holt die erforderliche Zustimmung und weitere Angaben ein.
Das Unternehmen unterliegt nicht automatisch Sanktionen, weil sein Eigentümer eine PEP ist. Die Entscheidung hält den Status der Person, relevante Maßnahmen und die zuständige freigebende Person fest.
Eine Auszahlung nennt einen anderen Empfänger
Ein Kunde beantragt eine Auszahlung an einen neuen Empfänger. Die Abwicklung verifiziert die Anweisung und prüft sie anhand der Vorgaben des Brokers für Zahlungen an Dritte. Die Prüfung ergibt einen möglichen Sanktionstreffer.
Das Team kontrolliert die Freigabe der Zahlung, während die zuständigen Fachleute Identität und anwendbare Beschränkungen beurteilen. Sie leiten erforderliche Einfrierungen oder Meldungen aus den tatsächlichen Umständen und den rechtlichen Voraussetzungen ab. Sie nehmen weder an, dass eine Namensähnlichkeit das gesamte Konto einfriert, noch dass ein anderer Zahlungsweg das Problem löst.
Wie Checklynx den Prozess des Brokers unterstützt
Checklynx kann übermittelte Personen- und Unternehmensdaten über Portal, API und CSV-/Batch-Verfahren mit unterstützten, konfigurierten Quellen abgleichen. Gebündelte Profile führen zusammengehörige Quelldatensätze zusammen. Angereicherte, strukturierte Identifikatoren sowie Angaben zu Ämtern und Beziehungen helfen Analysten, einen möglichen Treffer mit der tatsächlich gesuchten Person zu vergleichen.
Dieser Kontext kann helfen, Personen mit ähnlichen Namen zu unterscheiden und vermeidbare Fehlalarme zu reduzieren. Das Ergebnis hängt von den verfügbaren Daten, der Konfiguration und der Prüfung ab; eine bestimmte prozentuale Reduktion wird nicht zugesagt. Konfigurierte laufende Prüfungen und das Fallmanagement unterstützen die weitere Bearbeitung und dokumentierte Entscheidungen.
Bei der Bewertung für einen Broker sollten repräsentative Privat- und Unternehmenskonten, ein häufiger Name, verbundene Parteien, deren Angaben vorliegen und ein geänderter Zahlungsempfänger getestet werden. Zu prüfen sind unterstützte Quellen, zurückgegebene Angaben, Prüfprozess und aufbewahrte Nachweise. Die Sanktionsprüfung und PEP-Prüfung lassen sich anhand dieser Anforderungen bewerten.
Entscheidungen mit dem Konto verknüpfen
Aufzubewahren sind Kontoreferenz, Ereignis, Partei, deren Angaben vorliegen, und ihre Rolle, geprüfte Quellen, Zeitpunkt, relevante Konfiguration, Nachweise zum möglichen Treffer, Begründung, freigebende Person und offene Maßnahmen. Die Einzahlungs- oder Auszahlungsanweisung wird mit der Prüfung verknüpft, damit das Finanzteam den Vorgang nicht später aus Bildschirmfotos rekonstruieren muss.
Zugriff und Aufbewahrung richten sich nach Datensatzkategorie und anwendbaren Vorgaben. Regulation 40 betrifft bestimmte Sorgfalts- und Transaktionsunterlagen. Sie rechtfertigt keine unbegrenzte Speicherung jedes Prüffelds.7 Bei Entscheidungen zu personenbezogenen Daten im Vereinigten Königreich sind die anwendbaren Vorgaben der UK GDPR und des Data Protection Act sowie die ICO-Leitlinien heranzuziehen.8 Der Leitfaden zur EU-DSGVO bei Prüfungen behandelt den eigenständigen EU-Rechtsrahmen, soweit dieser relevant ist.
Häufig gestellte Fragen
Ist bei jeder Einzahlung eine neue PEP-Suche erforderlich?
Hier wird keine allgemeingültige Regel für jede Einzahlung aufgestellt. Festzulegen sind anwendbare Pflichten, relevante Parteien und Prüfanlässe. Ein neuer Zahler, geänderte Kundenangaben oder eine relevante Quellenaktualisierung können andere Fragen aufwerfen als eine unveränderte Zahlung eines bestehenden Kunden.
Ist ein PEP-Ergebnis ein Grund, ein Forex-Konto abzulehnen?
Der PEP-Status allein sollte nicht zur Ablehnung führen. Identität und Status werden festgestellt, die erforderlichen angemessenen Maßnahmen angewandt und die Risikoentscheidung von der befugten Stelle des Unternehmens getroffen.6
Reicht eine Namensprüfung ohne Treffer zur Freigabe einer Auszahlung?
Nein. Berechtigung, verifizierte Anweisungen, Vorgaben für Zahlungen an Dritte, relevante Beschränkungen und offene Fragen aus der Sorgfaltsprüfung müssen weiterhin gesondert beurteilt werden.
Offizielle Quellen
- Money Laundering Regulations 2017, Regulation 8 und Regulation 10, Anwendungsbereich und Kategorien von Finanzinstituten.
- MLRs, Regulation 28, Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden und laufende Überwachung.
- MLRs, Regulation 35, PEP, Familienmitglieder, bekanntermaßen nahestehende Personen und angemessene Maßnahmen.
- FCA, FG25/3, endgültige PEP-Leitlinie und Überarbeitung vom Juli 2025.
- FCA, Financial Crime Guide 7.2, risikogerechte Prüfung, Klärung möglicher Treffer und Sanktionskontrollen.
- OFSI, UK financial sanctions general guidance, Anwendungsbereich, Treffer, Eigentum und Kontrolle, Einfrieren und Meldungen.
- MLRs, Regulation 40, Aufbewahrung von Unterlagen.
- ICO, Guide to data protection, britische Datenschutzleitlinien.
Footnotes
-
Money Laundering Regulations 2017, Regulation 8, insbesondere Absätze (1), (2) und (4), und Regulation 10, insbesondere Absatz (2)(c). ↩
-
MLRs, Regulation 28, insbesondere Absätze (2)–(4), (10) und (11). ↩ ↩2
-
FCA, Financial Crime Guide 7.2, insbesondere 7.2.2A, 7.2.3 und 7.2.4. Die Leitlinien verwenden weiterhin die historische Bezeichnung Consolidated List; die aktuelle britische Quelle für Benennungen ist die UK Sanctions List. ↩
-
FCA, FG25/3, Annex 1. ↩ ↩2