ANIFI (Autoridad Nacional de Integridad Financiera) ist der Name der unabhängigen Verwaltungsbehörde, die die spanische Regierung schaffen will. Sie soll Aufgaben zusammenführen, die derzeit zwischen SEPBLAC und dem Sekretariat der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias aufgeteilt sind.
Wird der Vorentwurf Gesetz, soll ANIFI in Spanien zur zentralen Stelle für Finanzaufklärung, AML/CFT-Aufsicht und -Prüfungen, Durchsetzung, internationale Finanzsanktionen und die Bekämpfung der Proliferationsfinanzierung werden. Zugleich wäre ANIFI Spaniens einzige Anlaufstelle für die europäische Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA.
Stand am 29. Juli 2026
ANIFI ist noch nicht errichtet und hat ihre Tätigkeit nicht aufgenommen. Der spanische Ministerrat hat am 28. Juli 2026 einen Gesetzesvorentwurf in einem ersten Durchgang gebilligt. Der Text muss noch die öffentliche Anhörung und Konsultation sowie das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Bis ein endgültiges Gesetz in Kraft tritt und die Übergangsbestimmungen gelten, bleiben die bestehenden Behörden, Pflichten und Verfahren maßgeblich.
ANIFI im Überblick
| Frage | Kurzantwort |
|---|---|
| Wofür steht ANIFI? | Autoridad Nacional de Integridad Financiera, auf Deutsch etwa Nationale Behörde für Finanzintegrität. |
| Ist ANIFI bereits tätig? | Nein. ANIFI ist Teil eines Gesetzesvorentwurfs, den die Regierung am 28. Juli 2026 gebilligt hat. |
| Welche Stellen würde ANIFI zusammenführen? | Aufgaben, die derzeit bei SEPBLAC und dem Sekretariat der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias liegen. |
| Welche Aufgaben hätte ANIFI? | Finanzaufklärung, AML/CFT-Aufsicht und -Prüfungen, Durchsetzung, internationale Finanzsanktionen und Aufsicht über Proliferationsfinanzierung. |
| Würde SEPBLAC verschwinden? | Die Aufgaben von SEPBLAC sollen in ANIFI aufgehen. Die rechtliche und operative Übergangsregelung steht noch nicht fest. |
| Würden Banco de España und CNMV Teil von ANIFI? | Nein. Eine verbundene Reform würde ihnen die Abwicklungsbefugnisse des FROB übertragen, sie aber nicht in ANIFI eingliedern. |
| Wie würde ANIFI finanziert? | Durch Abgaben von Verpflichteten mit behördlicher Zulassung – vor allem Finanzinstituten und Glücksspielanbietern – sowie durch einen begrenzten Anteil der verhängten Geldbußen. |
| Wann könnte ANIFI ihre Arbeit aufnehmen? | Ein endgültiger Termin steht nicht fest. Spanien muss zudem den größten Teil der Richtlinie (EU) 2024/1640 bis zum 10. Juli 2027 umsetzen. |
Warum plant Spanien ANIFI?
Spanien verteilt wesentliche Aufgaben der Geldwäscheprävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung derzeit auf zwei Stellen. SEPBLAC ist die spanische Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen und nimmt AML/CFT-Aufsichtsfunktionen wahr. Das Sekretariat der Comisión de Prevención del Blanqueo de Capitales e Infracciones Monetarias unterstützt die Ausarbeitung von Vorschriften, Sanktionsverfahren und die Arbeit zu internationalen Finanzsanktionen.
Nach Auffassung der Regierung soll die Bündelung dieser Aufgaben eine klarere und unabhängigere institutionelle Struktur schaffen. Damit will Spanien seine AML-Architektur stärken, sie an das 2024 verabschiedete EU-Geldwäschepaket anpassen und mit den Standards der Financial Action Task Force (FATF) in Einklang bringen.
Es geht damit nicht nur um einen neuen Namen. Eine einzige Behörde könnte Finanzaufklärung, Aufsicht, Prüfungen, Durchsetzung und Finanzsanktionen institutionell verbinden. Ob dadurch tatsächlich weniger Reibungsverluste entstehen, hängt vom endgültigen Gesetz, der institutionellen Ausgestaltung, der personellen Ausstattung, dem Datenzugang und den Übergangsbestimmungen ab.
Welche Befugnisse hätte ANIFI?
Der Vorentwurf sieht ein breites Aufgabenspektrum vor:
- Tätigkeit als spanische Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen;
- Aufsicht und Prüfung der AML/CFT-Pflichten von Verpflichteten;
- Sanktions- und Durchsetzungsbefugnisse;
- Zuständigkeit für internationale Finanzsanktionen;
- Aufsicht über Maßnahmen gegen die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen;
- Koordination der spanischen Zusammenarbeit mit AMLA.
Besonders bemerkenswert ist die Proliferationsfinanzierung. Die Regierung beschreibt sie als eine Aufgabe, die bislang keiner einzelnen Behörde zugewiesen war. Der bisherige AML/CFT-Rahmen soll damit ausdrücklich um die Verhinderung und Bekämpfung der Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen erweitert werden.
ANIFI und SEPBLAC: Was würde sich ändern?
ANIFI wäre nicht lediglich SEPBLAC unter neuem Namen. Nach dem Vorentwurf würden die Finanzaufklärungs- und Aufsichtsfunktionen von SEPBLAC in einer Behörde aufgehen, die zugleich Aufgaben des Kommissionssekretariats übernimmt.
| Aufgabe | Derzeitige Zuständigkeit | Geplantes ANIFI-Modell |
|---|---|---|
| Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen | SEPBLAC | ANIFI |
| AML/CFT-Aufsicht und -Prüfungen | SEPBLAC, mit Koordination im Aufsichtssystem | ANIFI |
| Sanktionsverfahren und Durchsetzung | Auf mehrere Stellen der bestehenden Struktur verteilt | Bei ANIFI gebündelt |
| Internationale Finanzsanktionen | Kommissionssekretariat und weitere zuständige Behörden | Zentrale Rolle von ANIFI |
| Proliferationsfinanzierung | Keine Behörde vereint den geplanten Aufgabenbereich | Ausdrückliche Zuständigkeit von ANIFI |
| Zusammenarbeit mit AMLA | Beteiligung mehrerer nationaler Stellen | ANIFI als einzige spanische Anlaufstelle |
Das endgültige Gesetz muss regeln, wie Beschäftigte, Akten, Ermittlungen, Meldewege, Befugnisse und laufende Verfahren übertragen werden. Verpflichtete sollten ihre formalen Meldewege deshalb erst ändern, wenn die Übergangsregeln veröffentlicht sind.
Würde ANIFI Banco de España, CNMV oder FROB ersetzen?
Nein. ANIFI würde weder Banco de España noch CNMV als sektorale Finanzaufsichtsbehörden ersetzen.
Der Vorentwurf steht im Zusammenhang mit einer gesonderten Neuordnung des FROB, der derzeitigen spanischen Abwicklungsbehörde. ANIFI soll auf der bestehenden operativen Struktur des FROB aufbauen. Gleichzeitig sollen dessen Abwicklungsbefugnisse übertragen werden:
- an Banco de España für Kreditinstitute und
- an CNMV für Wertpapierfirmen.
Diese Abgrenzung ist wichtig. Die AML-Reform würde die wesentlichen Aufgaben zum Schutz der Finanzintegrität bei ANIFI bündeln. Die Abwicklungsreform würde präventive und ausführende Abwicklungsbefugnisse bei Banco de España beziehungsweise CNMV zusammenführen. Beide Änderungen hängen institutionell zusammen, betreffen jedoch unterschiedliche Aufgaben.
Wie würde ANIFI finanziert?
Die Regierung schlägt ein eigenständiges Finanzierungsmodell vor, das nicht regulär vom spanischen Staatshaushalt abhängt. ANIFI soll finanziert werden durch:
- eine Abgabe von Verpflichteten mit behördlicher Zulassung, vor allem Finanzinstituten und Glücksspielanbietern, sowie
- einen begrenzten Anteil der verhängten Geldbußen, der für Prävention, Verfolgung und internationale Zusammenarbeit vorgesehen ist.
Das Modell soll der Behörde stabile Mittel verschaffen. Im Gesetzgebungsverfahren muss jedoch geklärt werden, wie sich die Abgabe bemisst, wie ihre Verhältnismäßigkeit gewährleistet wird und welche Rechenschafts- und Schutzmechanismen für die Verwendung von Bußgeldern gelten.
Für beaufsichtigte Unternehmen bedeutet der Vorentwurf nicht, dass bereits eine ANIFI-Abgabe fällig wäre. Eine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn das endgültige Gesetz und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sie festlegen.
Welche weiteren Änderungen enthält die spanische AML-Reform?
ANIFI ist die wichtigste institutionelle Neuerung, der Vorentwurf reicht jedoch weiter. Nach den Angaben des spanischen Ministerrats soll die Reform außerdem:
- weitere Tätigkeiten in den Kreis der Verpflichteten aufnehmen;
- die Prüf- und Sanktionsbefugnisse im Zusammenhang mit dem zentralen Register wirtschaftlich Berechtigter stärken;
- die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit verschärfen, damit wegen Geldwäsche verurteilte Personen weder als Verpflichtete tätig sein noch solche Unternehmen leiten können;
- Kontrollen von Bargeldbewegungen und anderen Zahlungsmitteln verstärken;
- den spanischen Rahmen an EU-Recht und internationale Standards anpassen.
Der genaue Umfang dieser Änderungen ist erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und der Veröffentlichung des endgültigen Gesetzes verbindlich.
Warum ANIFI für Spaniens Zusammenarbeit mit AMLA relevant ist
Der ANIFI-Vorentwurf fällt in eine Phase, in der Spaniens AML-System enger in eine europäische Aufsichtsstruktur eingebunden wird.
Die Richtlinie (EU) 2024/1640 verpflichtet die Mitgliedstaaten, den größten Teil ihrer Bestimmungen bis zum 10. Juli 2027 umzusetzen. Gleichzeitig entwickelt die europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einen gemeinsamen Aufsichtsrahmen, koordiniert die nationalen Zentralstellen und bereitet ihre direkte Aufsicht vor.
AMLA will im Jahr 2027 bis zu 40 risikoreiche, grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute oder Gruppen auswählen und 2028 mit deren direkter Beaufsichtigung beginnen. Die meisten Verpflichteten bleiben unter nationaler Aufsicht, werden jedoch innerhalb eines stärker harmonisierten europäischen Rahmens beaufsichtigt.
Mit ANIFI als einziger spanischer Anlaufstelle soll AMLA einen klaren nationalen Ansprechpartner für Aufsicht, Finanzaufklärung und institutionelle Zusammenarbeit erhalten.
Vom spanischen Vorentwurf zur direkten EU-Aufsicht
- 28. Juli 2026
Regierung billigt den Vorentwurf
Der spanische Ministerrat billigt den Vorschlag zur Schaffung von ANIFI in einem ersten Durchgang.
- 2026–2027
Anhörung und Gesetzgebung
Der Text durchläuft die öffentliche Anhörung und Konsultation sowie das weitere Gesetzgebungsverfahren. Änderungen bleiben möglich.
- 10. Juli 2027
Umsetzungsfrist der EU
Bis zu diesem Datum ist der größte Teil der Richtlinie (EU) 2024/1640 umzusetzen.
- Im Jahr 2027
Auswahl durch AMLA
AMLA will bis zu 40 risikoreiche, grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute oder Gruppen auswählen.
- 2028
Direkte Aufsicht durch AMLA
AMLA soll die ausgewählten Institute ab 2028 direkt beaufsichtigen.
Was ANIFI für Verpflichtete bedeuten könnte
Der Vorentwurf setzt die bestehenden Pflichten weder aus noch ersetzt er sie. Verpflichtete in Spanien müssen weiterhin das Gesetz 10/2010, die Ausführungsbestimmungen und die geltenden Behördenverfahren einhalten.
Wird die Reform verabschiedet, könnte sie fünf praktische Bereiche betreffen.
1. Stärker integrierte Aufsicht
Eine Behörde, die Finanzaufklärung, Aufsicht und Durchsetzung verbindet, könnte Informationen aus diesen Bereichen schneller zusammenführen. Richtlinien, Risikobewertungen, Kundenakten, Hinweise aus der laufenden Überwachung, Verdachtsmeldungen und Angaben bei Prüfungen sollten daher widerspruchsfrei sein.
2. Einheitlichere Durchsetzung
Die engere Verbindung von Prüfung und Sanktionierung könnte den Weg von einer Kontrollschwäche zu einer aufsichtsrechtlichen Maßnahme verkürzen. Die endgültigen institutionellen Schutzmechanismen bleiben abzuwarten. Unternehmen sollten jedoch bereits jetzt prüfen, ob ihre schriftlichen Verfahren mit der tatsächlichen Praxis übereinstimmen.
3. Mehr Aufmerksamkeit für wirtschaftlich Berechtigte
Die Reform betrifft ausdrücklich das zentrale Register wirtschaftlich Berechtigter und die Anforderungen an die persönliche Zuverlässigkeit. Compliance-Teams sollten natürliche Personen mit Eigentum oder Kontrolle zuverlässig identifizieren, Abweichungen dokumentieren, verbundene Parteien prüfen und die Quellen jeder Entscheidung aufbewahren können.
4. Umfassendere Sanktions- und Proliferationskontrollen
Die geplanten Zuständigkeiten für internationale Finanzsanktionen und Proliferationsfinanzierung sprechen gegen eine reine Namensprüfung bei der Kundenaufnahme. Für Listenänderungen, Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Transaktionsparteien, geografische Risiken und ungewöhnliche Transaktionsmuster sind klar geregelte Prüf-, Eskalations- und Nachweisverfahren erforderlich.
5. Engere Koordination auf EU-Ebene
Grenzüberschreitende Finanzgruppen könnten stärker vereinheitlichte Datenabfragen und Risikobewertungsmethoden erhalten, während AMLA ihr Aufsichtsmodell weiterentwickelt. Auch Unternehmen unter nationaler Aufsicht werden in einem stärker harmonisierten europäischen Rechtsrahmen arbeiten.
Was Compliance-Teams jetzt vorbereiten sollten
Verbesserungen der Kontrollen müssen nicht bis zur Schaffung einer neuen Behörde warten. Zugleich darf ein Gesetzesvorentwurf nicht wie geltendes Recht behandelt werden.
Checkliste für die Vorbereitung:
- Stand des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen. Datum, Quelle und Verfahrensstufe jeder Entwicklung festhalten. Regierungsbeschluss, parlamentarische Beratung, Veröffentlichung und Inkrafttreten klar unterscheiden.
- Bestehende Meldewege beibehalten. Die geltenden Verfahren von SEPBLAC und anderen zuständigen Behörden nutzen, bis offizielle Übergangsregeln veröffentlicht werden.
- Zuständigkeiten zuordnen. Festlegen, welche Teams Sorgfaltspflichten, wirtschaftlich Berechtigte, Verdachtsmeldungen, Sanktionen, Proliferationsfinanzierung, Behördenmeldungen und Antworten auf Prüfungsanfragen verantworten.
- Datenherkunft nachvollziehbar machen. Herkunft und Verwendung von Identitäts-, Eigentums-, Kontroll- und Transaktionsdaten für jede Entscheidung belegen können.
- Prüfungsumfang kontrollieren. Kunden, wirtschaftlich Berechtigte, Leitungsorgane und Transaktionsparteien nicht nur bei der Aufnahme, sondern auch bei relevanten Änderungen prüfen.
- Fallnachweise verbessern. Eingabedaten, mögliche Treffer, Recherchen, Entscheidungen, Freigaben und Maßnahmen in einer prüffähigen Fallakte aufbewahren.
- Übergang vorbereiten. Richtlinien, Formulare, Behördenverweise, Portale und Vertragsdokumente erfassen, die nach Inkrafttreten des endgültigen Gesetzes angepasst werden müssen.
- Abgabenmodell beobachten. Zugelassene Finanzinstitute und Glücksspielanbieter sollten verfolgen, wie die künftige ANIFI-Abgabe im Gesetzgebungsverfahren ausgestaltet wird.
Weitere Einzelheiten zum geltenden Rahmen enthält unser Leitfaden zu SEPBLAC und Sanktionsprüfungen in Spanien.
Häufig gestellte Fragen
Ist ANIFI Spaniens neue AML-Aufsichtsbehörde?
ANIFI ist die von Spanien geplante Behörde für Finanzintegrität. Sie ist noch nicht errichtet und hat ihre Tätigkeit nicht aufgenommen. Wird der Vorentwurf Gesetz, soll sie Finanzaufklärung, AML/CFT-Aufsicht und -Prüfungen, Durchsetzung, internationale Finanzsanktionen und die Aufsicht über Proliferationsfinanzierung bündeln.
Hat ANIFI SEPBLAC bereits ersetzt?
Nein. SEPBLAC nimmt seine bisherigen Aufgaben weiterhin wahr. Erst nach Inkrafttreten des Gesetzes und der entsprechenden Übergangsbestimmungen würden diese Aufgaben auf ANIFI übergehen.
Wann wird ANIFI ihre Arbeit aufnehmen?
Ein endgültiger Termin steht nicht fest. Die Regierung billigte den Vorentwurf am 28. Juli 2026. Vor der Übernahme der vorgesehenen Aufgaben müssen Anhörung, Gesetzgebungsverfahren, Veröffentlichung und operative Überleitung abgeschlossen sein.
Gehen Verdachtsmeldungen künftig an ANIFI statt an SEPBLAC?
Noch nicht. Verpflichtete müssen weiterhin die geltenden Meldeverfahren gegenüber SEPBLAC nutzen. Das endgültige Gesetz und der Umsetzungsplan müssen festlegen, wann und wie diese Meldewege auf ANIFI übergehen.
Sind ANIFI und AMLA dieselbe Behörde?
Nein. ANIFI wäre die nationale spanische Behörde. AMLA ist die Behörde der Europäischen Union mit Sitz in Frankfurt. ANIFI soll Spaniens einzige Anlaufstelle für die Zusammenarbeit mit AMLA werden.
Wird ANIFI alle spanischen Verpflichteten direkt beaufsichtigen?
Der Vorentwurf sieht weitreichende Aufsichts- und Prüfungsbefugnisse vor. Der genaue Anwendungsbereich und die Koordinierungsmechanismen hängen jedoch vom endgültigen Gesetz ab. Unabhängig davon will AMLA ab 2028 bis zu 40 ausgewählte, risikoreiche und grenzüberschreitend tätige Finanzinstitute oder Gruppen direkt beaufsichtigen.
Entstehen durch den Vorentwurf bereits neue AML/CFT-Pflichten?
Nein. Die Billigung eines Gesetzesvorentwurfs begründet für sich genommen keine neuen operativen Pflichten. Unternehmen müssen das geltende Recht einhalten und die weitere Entwicklung verfolgen.
Was sollten Unternehmen zuerst vorbereiten?
Zu den ersten Schritten gehören zuverlässige Daten zu wirtschaftlich Berechtigten, dokumentierte Kundenrisikobewertungen, anlassbezogene Sanktions- und PEP-Prüfungen, klare Eskalationsverfahren, prüffähige Entscheidungen und ein Verzeichnis aller Verfahren, die auf die heutigen Behörden verweisen.
Offizielle Quellen
- Spanischer Ministerrat vom 28. Juli 2026: umfassende Reform des spanischen AML/CFT-Rahmens
- Spanisches Gesetz 10/2010 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Richtlinie (EU) 2024/1640
- Verordnung (EU) 2024/1620 zur Errichtung von AMLA
- AMLA: Aufgaben und Zeitplan
- AMLA: Erläuterung zur direkten Aufsicht ab 2028
Ein prüffähiges AML/CFT-Rahmenwerk aufbauen
Behördennamen können sich ändern, die grundlegende Erwartung bleibt: Unternehmen müssen ihre Kunden und wirtschaftlich Berechtigten kennen, relevante Risiken erkennen, Hinweise untersuchen und belastbare Nachweise aufbewahren.