Kurzüberblick
Die Ära des „Abwartens“ bei regulatorischer Compliance in den Vereinigten Arabischen Emiraten ist offiziell beendet. Am 14. Oktober 2025 veränderte das Bundesgesetz Nr. 10 von 2025 zur Bekämpfung der Geldwäsche, der Finanzierung des Terrorismus und der Proliferationsfinanzierung die Rechts- und Finanzlandschaft der Region deutlich. Es ist keine bürokratische Routineaktualisierung, sondern ein grundlegender Neustart des Risikoumfelds der VAE. Ziel ist es, den Status des Landes als transparentes, erstklassiges globales Finanzzentrum zu festigen, nachdem es von der Grauen Liste der Financial Action Task Force (FATF) und der EU-Liste der Hochrisikoländer gestrichen wurde.
Dieser Bericht analysiert die neue Rechtsarchitektur der VAE. Er beschreibt den Übergang vom Rahmenwerk von 2018 zum Null-Toleranz-Regime von 2025 und untersucht die verdoppelten Unternehmensbußgelder, die unabhängige strafrechtliche Unternehmenshaftung, die Abschaffung von Verjährungsfristen und die konsequente Einbindung von Steuerhinterziehung und Krypto-Vermögenswerten in die AML-Prüfkette.
Wir analysieren die weitreichenden Auswirkungen für Vorstände, die nun einer deutlich strengeren Haftung ausgesetzt sind, und für Designated Non-Financial Businesses and Professions (DNFBPs) wie Immobilienentwickler und Unternehmensdienstleister, die an vorderster Front der Durchsetzung stehen. Die Analyse bestätigt, dass die VAE von einer Phase der regulatorischen Umsetzung zu einer Ära strenger Durchsetzung übergegangen sind, unterstützt durch erweiterte Befugnisse der Financial Intelligence Unit (FIU) und der Gerichte.
Unternehmenshaftung: Unternehmen können jetzt unabhängig von individuellen Verurteilungen strafrechtlich verfolgt werden. Die Verteidigung, es habe sich nur um einen „einzelnen abtrünnigen Mitarbeiter“ gehandelt, greift deutlich schlechter.
Steuerhinterziehung: „Direkte und indirekte Steuerhinterziehung“ sind ausdrücklich als Vortaten zur Geldwäsche kodifiziert, was ein rückwirkendes Risiko für Altstrukturen mit sich bringt.
Keine Verjährung: Die Verjährungsfrist für Geldwäschedelikte wurde abgeschafft; die Haftung ist nun zeitlich unbegrenzt.
Krypto-Durchsetzung: Ein striktes Verbot anonymisierter Coins und die obligatorische Anwendung der Travel Rule für Überweisungen über 3.500 AED.
Proliferationsfinanzierung: Die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (WMD) ist mittlerweile ein eigenständiges Delikt, das sich auf Handel und Logistik auswirkt.
1. Der geopolitische und strategische Kontext: Warum jetzt?
Um die Schwere des Gesetzesdekrets Nr. 10 von 2025 zu verstehen, muss man zunächst die geopolitische Entwicklung der VAE verstehen. Die VAE positionierten sich jahrzehntelang als Handelszentrum, das sich durch einfache Geschäftsabwicklung und niedrige Eintrittsbarrieren auszeichnete. Während sich das Land jedoch zu einem globalen Finanzzentrum entwickelt, das mit London, New York und Singapur konkurriert, hat sich die Priorität von der Kapitalmenge hin zur Kapitalintegrität verlagert.
1.1 Die Post-FATF-Ära der Grauen Liste
Der Erlass des neuen AML-Gesetzes folgt auf den erfolgreichen Austritt der VAE aus der FATF-Grauen Liste. Diese Streichung war nicht das Ende des Reformprozesses, sondern der Beginn einer Konsolidierungsphase. Das Rahmenwerk von 2018 (Bundesgesetzesdekret Nr. 20 von 2018) erfüllte seinen Zweck bei der Festlegung der Grundlinie, aber das Gesetz von 2025 soll Wirksamkeit zeigen, den zentralen Maßstab, anhand dessen die FATF Jurisdiktionen bewertet.
Die Führung der Vereinigten Arabischen Emirate weiß, dass das Land als verlässlicher Standort im Kampf gegen illegale Finanzierung wahrgenommen werden muss, wenn es institutionelles Kapital wie Pensionsfonds, Staatsvermögen und Fortune-500-Anleiheinvestoren anziehen will. Folglich gleicht das Gesetz von 2025 die VAE den internationalen bewährten Verfahren im Vereinigten Königreich und der EU an, insbesondere bei den Definitionen von „Wissen“ in der Finanzkriminalität und beim Umfang der Unternehmenshaftung.
1.2 Eine einheitliche nationale Strategie
Das Gesetz richtet den Obersten Ausschuss zur Überwachung der Nationalen Strategie zur Bekämpfung der Geldwäsche ein und signalisiert einen koordinierten Durchsetzungsansatz von höchster staatlicher Ebene. Die Bekämpfung der Geldwäsche wird damit von einer operativen Aufsichtsaufgabe zu einer Frage nationaler Sicherheit und Wirtschaftsstrategie. Der Ausschuss soll verhindern, dass Durchsetzung isoliert innerhalb der Zentralbank erfolgt; stattdessen werden Zoll, Staatssicherheit, Justizministerium und internationale Partner enger synchronisiert.
„Die Schaffung eines Obersten Ausschusses signalisiert auch einen besser koordinierten nationalen Ansatz, der wahrscheinlich zu verstärkter Kontrolle und Durchsetzung führen wird. Proaktive Compliance ist nicht mehr optional, sondern strategisch notwendig.“
2. Die neue Unternehmensrealität: Haftung, Strafen und Vorstandsebene
Die unmittelbarste und greifbarste Auswirkung des Gesetzesdekrets Nr. 10 von 2025 ist die deutliche Eskalation des finanziellen und strafrechtlichen Risikos für juristische Personen. Die Gesetzgebung ändert die Rechtstheorie hinsichtlich der Schuld von Unternehmen grundlegend, indem sie Finanzkriminalität nicht mehr nur als Tat eines betrügerischen Mitarbeiters betrachtet, sondern Verantwortung direkt der Unternehmensstruktur selbst zuweist.
2.1 Verdoppelung: Die neue Bußgeldstruktur
Im vorherigen Rahmen von 2018 war die Höchststrafe für eine juristische Person auf 50 Mio. AED begrenzt. Obwohl diese Zahl beträchtlich ist, wurde sie von großen multinationalen Konzernen oft als beherrschbares Risiko angesehen. Das neue Gesetz verdoppelt diese Obergrenze auf 100 Millionen AED.
Mit dieser Erhöhung reihen sich die VAE in wichtige globale Rechtsordnungen ein, in denen Sanktionen für Unternehmen bei Verstößen existenzbedrohend sein können. Besonders wichtig ist, dass das Gesetz auch Geldstrafen in Höhe des Wertes des kriminellen Eigentums vorsieht, wenn dieser Wert die Obergrenze von 100 Millionen AED überschreitet. Diese wertbasierte Sanktion bedeutet: Wenn eine Bank oder Börse ein Milliarden-Dirham-Geldwäscheprogramm duldet oder abwickelt, kann die Geldbuße am illegalen Geldfluss ausgerichtet werden. Eine theoretische Haftungsobergrenze läuft dann praktisch leer.
2.2 Der Übergang zur unabhängigen Unternehmensstrafhaftung
Die wohl wichtigste rechtliche Veränderung ist die eigenständige Strafverfolgung von Unternehmen. Bisher erforderte die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens oft die vorherige Verurteilung eines einzelnen Managers oder Mitarbeiters. Daraus entstand eine Gesetzeslücke: Wenn der einzelne Täter aus dem Land floh, starb oder nicht identifiziert werden konnte, konnte das Unternehmen einer erheblichen Strafe entgehen.
Die Doktrin von 2025: Juristische Personen können nun unabhängig strafrechtlich verfolgt werden. Wird eine Straftat im Namen des Unternehmens oder zu dessen Gunsten begangen, haftet das Unternehmen unabhängig von der Stellung des Einzeltäters. Dies gilt, wenn die Straftat auf mangelnde Aufsicht oder Kontrolle durch das Management zurückzuführen ist.
Diese strukturelle Änderung bedeutet, dass Staatsanwälte nicht mehr nach der eindeutigen Belastungs-E-Mail eines bestimmten Managers suchen müssen. Es reicht, nachzuweisen, dass die Systeme des Unternehmens die Straftat nicht verhindern konnten oder dass das Unternehmen von der illegalen Aktivität profitiert hat.
Warnung für die Vorstandsebene: Unwissenheit ist keine Verteidigung mehr. Wenn einer Organisation angemessene Kontrollen fehlen und eine Straftat unter Aufsicht der Leitung oder zu ihrem Vorteil geschieht, muss das Unternehmen mit der vollen Haftung von bis zu 100 Millionen AED rechnen, selbst wenn der betreffende betrügerische Mitarbeiter geflohen ist oder nicht identifiziert werden kann.
2.3 Auflösung und Schließung: Die schwerste Sanktion
Über Geldstrafen hinaus ermächtigt das Gesetz die Gerichte, im Falle einer Verurteilung die Auflösung der juristischen Person und die Schließung ihrer Räumlichkeiten anzuordnen. Das ist die Todesstrafe für Unternehmen. Für Sektoren wie Immobilien oder Geldwechseldienstleistungen, in denen die Lizenz das wichtigste Kapital darstellt, drängt die drohende Auflösung dazu, dass die AML-Compliance ganz oben auf der Risikoliste steht.
2.4 Managerhaftung: Der Test „Objektives Wissen“.
Während die Unternehmenshaftung zugenommen hat, bleibt die Haftung des Einzelnen schwerwiegend. Managern und Vertretern drohen Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren. Entscheidend ist, dass die Beweisschwelle für die Feststellung einer Schuld gesenkt wurde.
Nach dem Gesetz von 2018 mussten Staatsanwälte oft nachweisen, dass sie „tatsächlich wussten“, dass Gelder illegal waren. Das Gesetz von 2025 führt einen „konstruktiven Wissensstandard“ ein. Eine Haftung kann begründet werden, wenn eine „vernünftige Person“ dies aufgrund objektiver Tatsachenumstände hätte wissen müssen.
Implikation: Ein Manager kann vor Warnsignalen nicht die Augen verschließen. Wenn es sich bei einer Transaktion um Rechtsgebiete mit hohem Risiko, ungeklärten Reichtum oder komplexe Strukturierungen ohne wirtschaftliche Begründung handelt, kann ein Gericht daraus schließen, dass der Manager von der illegalen Herkunft wusste, einfach weil jeder kompetente Fachmann davon gewusst hätte.
3. Neudefinition der „Vortat“: Steuern, Handel und Verbreitung
Um Geldwäsche zu begehen, muss man mit den Erträgen aus einer Straftat umgehen. Die „Vortat“ ist die zugrunde liegende Straftat, durch die das schmutzige Geld erwirtschaftet wurde. Das Gesetz von 2025 weitet den Kreis der Vortaten deutlich aus und rückt Steueroptimierung und Handelscompliance in die AML-Prüfkette.
3.1 Steuerhinterziehung ist jetzt Geldwäsche
Als Vortat nennt das Gesetz ausdrücklich „direkte und indirekte Steuerhinterziehung“. Das ist eine erhebliche Veränderung für ein Land, in dem es bis vor Kurzem nur sehr wenige direkte Steuern gab.
Der Zusammenhang von Steuern und Kriminalität: Mit der Einführung der Körperschaftssteuer und der Mehrwertsteuer in den VAE hat sich die Definition von „kriminellem Eigentum“ erweitert.
- Inländische Steuerhinterziehung: Gelder, die durch die Umgehung der Körperschafts- oder Mehrwertsteuer der VAE eingespart wurden, gelten nun als Erträge aus Straftaten. Die Verwendung dieser Gelder im Bankensystem stellt Geldwäsche dar.
- Internationale Steuerhinterziehung (doppelte Kriminalität): Das Gesetz gilt für Steuerhinterziehung, die außerhalb des Staates begangen wird, sofern die Tat in beiden Ländern strafbar ist. Wenn ein Ausländer Steuern in seinem Heimatland hinterzieht und diese Gelder in die VAE transferiert, begünstigen die Banken und Unternehmensdienstleister der VAE, die diese Gelder verwalten, möglicherweise die Geldwäsche.
Das rückwirkende Steuerrisiko
Szenario: Ein Unternehmensdienstleister (CSP) richtet 2024 für einen Kunden eine Struktur ein, die Steuern aggressiv minimieren soll und im Heimatland des Kunden die Schwelle zur Steuerhinterziehung überschreitet. Auswirkung ab 2025: Wenn der Kunde das „gesparte“ Steuergeld Ende 2025 auf ein Konto in den VAE überweist, kann dieses Geld nach Artikel 1 des Gesetzesdekrets Nr. 10 als „kriminelles Eigentum“ gelten. Hält der CSP die Struktur aufrecht, verwaltet er nun möglicherweise Erlöse aus einer Vortat.
3.2 Proliferationsfinanzierung (PF): Eine eigenständige Straftat
Zum ersten Mal ist „Countering Proliferation Financing“ (Finanzierung von Massenvernichtungswaffen) ausdrücklich im Titel des Gesetzes und als eigenständiger Straftatbestand enthalten, anstatt unter „illegale Organisationen“ eingeordnet zu werden.
Die „Dual-Use“-Falle: Proliferationsfinanzierung unterscheidet sich von Terrorismusfinanzierung, weil sie häufig staatliche Akteure und „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ betrifft – Güter wie Kohlefaser, bestimmte Aluminiumlegierungen oder hochpräzise Elektronik, die legitime zivile Zwecke haben, aber auch für Raketen- oder Nuklearprogramme relevant sein können.
- Auswirkungen auf die Handelsfinanzierung: Banken und Logistikunternehmen müssen nun neben Namen (Sanktionen) auch Waren prüfen (Exportkontrollen). Entscheidend ist, keine Güter zu finanzieren oder zu versenden, die durch Resolutionen des UN-Sicherheitsrates zur Proliferation verboten sind.
- Strenge Haftung: Das Gesetz sieht strenge Strafen für die Bereitstellung von Geldern oder Finanzdienstleistungen zugunsten von Personen oder Organisationen vor, die auf den UN-Proliferationslisten aufgeführt sind.
4. Das Vorgehen gegen digitale Vermögenswerte: Regulierung der virtuellen Grenze
Das Gesetz von 2025 beendet die Ära des „Wilden Westens“ für Kryptowährungen in der Region. Es integriert Virtual Asset Service Providers (VASPs) vollständig in das AML-Rahmenwerk, mit spezifischen Bestimmungen, die die Compliance des Bankensektors widerspiegeln und in einigen Fällen darüber hinausgehen.
4.1 Die Travel Rule ist nicht verhandelbar
Die VAE haben die „Travel Rule“ der FATF (Empfehlung 16) streng in Bundesgesetz kodifiziert. Bei jeder Übertragung virtueller Vermögenswerte müssen die Angaben zum Absender und Empfänger mit der Transaktion übermittelt werden, damit die Rückverfolgbarkeit im gesamten Blockchain-Ökosystem erhalten bleibt.
Der Schwellenwert von 3.500 AED: Das Gesetz legt einen spezifischen Geldschwellenwert von 3.500 AED (ca. 950 USD) fest. Bei jeder Überweisung, die diesem Betrag entspricht oder diesen übersteigt, sind VASPs verpflichtet, bestimmte Datenpunkte zu erfassen und zu übertragen.
| Datenpunkt | Anforderung an den Urheber | Anforderung an den Begünstigten |
|---|---|---|
| Name | Pflichtfeld | Pflichtfeld |
| Konto/Wallet | Pflichtfeld | Pflichtfeld |
| Adresse | Pflichtfeld | N/A (in der Standardpraxis häufig weggelassen) |
| Ausweis-/Pass-Nr. | Pflichtfeld | N/A |
| Geburtsdatum/-ort | Pflichtfeld | N/A |
Technische Umsetzung: Diese Anforderung verpflichtet alle in den Vereinigten Arabischen Emiraten lizenzierten Börsen, interoperable Messaging-Protokolle (wie IVMS 101) umzusetzen und diese Daten mit den Gegenpartei-Börsen zu teilen. „Unhosted Wallets“ (private Wallets, die nicht von einer Börse verwaltet werden) bringen eine erhebliche Compliance-Belastung mit sich und lösen häufig erhöhte Sorgfaltspflichten (EDD) aus.
4.2 Das Ende der Anonymität
Artikel 30 des neuen Gesetzes verbietet faktisch „anonymitätserweiterte virtuelle Vermögenswerte“ (Privacy Coins wie Monero oder Zcash), die die Rückverfolgung von Transaktionen verhindern. Die Haltung der Regulierungsbehörde ist eindeutig: Wenn das Protokoll des Vermögenswerts die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers verhindert, kann er nicht auf einer in den VAE lizenzierten Plattform gehandelt werden.
4.3 Unerlaubter Betrieb als Straftat
Der Betrieb eines VASP ohne Lizenz ist nicht mehr nur ein regulatorischer Verstoß. Er ist eine eigenständige Straftat, die mit Gefängnis und Geldstrafen von bis zu 10 Millionen AED geahndet wird. Diese Bestimmung richtet sich an „Schattenbörsen“ und P2P-Betreiber, über die Bargeld außerhalb des regulierten Bankensystems in Kryptowährungen umgewandelt wird.
5. Durchsetzungsbefugnisse: Die FIU erhält mehr Spielraum
Bei den Änderungen geht es nicht nur um die Regeln, sondern auch um deren Durchsetzung. Der Financial Intelligence Unit (FIU) und den Staatsanwälten wurden weitreichende neue Befugnisse zur Untersuchung, zum Einfrieren und zur Beschlagnahme von Vermögenswerten eingeräumt, wodurch verfahrenstechnische Hürden beseitigt wurden, die zuvor die Durchsetzung verlangsamten.
5.1 Der 30-Tage-Tieffrost
Bisher konnten Behörden verdächtige Gelder für einen relativ kurzen Zeitraum (häufig sieben Tage) einfrieren, während sie eine gerichtliche Anordnung einholten. Dieser enge Zeitrahmen gab erfahrenen Geldwäschern häufig genug Spielraum, Gelder zu transferieren, bevor ein vollständiger Fall erstellt werden konnte.
Das neue Gesetz gibt der FIU die Befugnis, Vermögenswerte für 30 Tage ohne Gerichtsbeschluss einzufrieren.
Betriebliche Auswirkungen:
- Ermittlungsfenster: Diese Erweiterung gibt der FIU deutlich mehr Zeit, komplexe grenzüberschreitende Abläufe zu verfolgen, Informationen von ausländischen Partnern anzufordern und Blockchain-Daten zu analysieren, ohne dem Verdächtigen einen „Hinweis“ zu geben.
- Geschäftsunterbrechung: Für ein seriöses Unternehmen, das in eine „falsch positive“ Untersuchung verwickelt ist (z. B. ein Handelsunternehmen mit einem hohen Transaktionsvolumen in Hochrisikogebieten), kann eine 30-tägige Betriebssperre der Konten katastrophale Folgen haben. Dies erhöht den Bedarf an einer proaktiven, sauberen Dokumentation, um Anfragen schnell zu klären.
5.2 Die „Forever“-Klausel: Keine Verjährungsfrist
Als klares Nulltoleranzsignal hebt das neue Gesetz die Verjährungsfrist für Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsdelikte auf.
Historischer Kontext: Nach dem Zivilgesetzbuch (Artikel 1036) und dem Handelsgesetzbuch der VAE betragen die Verjährungsfristen in der Regel je nach Streitart 3 bis 10 Jahre. Das AML-Gesetz von 2025 setzt dies für Finanzkriminalität außer Kraft.
Implikation: Eine im Jahr 2026 begangene Straftat kann im Jahr 2046 strafrechtlich verfolgt werden. Es gibt keinen „sicheren Hafen“ der Zeit. Dies erfordert, dass Unternehmen ihre Richtlinien zur Datenaufbewahrung grundlegend überdenken. Die Aufbewahrung von Aufzeichnungen für nur fünf Jahre (das Standardminimum) reicht möglicherweise nicht aus, um sich gegen eine 15 Jahre später eingeleitete Strafverfolgung zu verteidigen.
5.3 Internationale Zusammenarbeit und Vermögensrückgewinnung
Das Gesetz modernisiert den Ansatz der VAE bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung. Entscheidend ist, dass es den Gerichten der VAE die Befugnis gibt, ausländische Anordnungen für einstweilige Maßnahmen (Einfrieren) oder Beschlagnahmung umzusetzen, ohne dass eine parallele örtliche Untersuchung durchgeführt werden muss.
Wenn ein britisches Gericht das Einfrieren von Vermögenswerten eines Verdächtigen anordnet, können die Gerichte der VAE diese Anordnung nun direkt durchsetzen. Dies rationalisiert den Vermögenswiederherstellungsprozess und beseitigt die VAE als potenzielles „Versteck“ für weltweite illegale Vermögenswerte.
5.4 Schutz bei verdeckten Einsätzen
In Anspielung auf die zunehmende Komplexität der Ermittlungen zu Finanzkriminalität bietet das Gesetz ausdrücklichen Rechtsschutz für Strafverfolgungsbeamte, die „verdeckte Operationen“ oder „kontrollierte Lieferungen“ durchführen.
Kontrollierte Lieferung: Bei dieser Technik wird eine Lieferung illegaler Waren oder Gelder unter Aufsicht durch das Hoheitsgebiet geleitet, um die Endbegünstigten zu ermitteln. Rechtsimmunität: Artikel 28 schützt an diesen Operationen beteiligte Beamte vor strafrechtlicher Haftung für den Umgang mit illegalen Geldern oder Waren, sofern sie nicht zu der Straftat anstiften oder ihre Befugnisse überschreiten. Dies erleichtert offensivere, nachrichtendienstlich gestützte Ermittlungsstrategien.
6. Branchenspezifische Compliance-Auswirkungen
Die Auswirkungen des Gesetzesdekrets Nr. 10 sind nicht einheitlich. Sie variieren erheblich je nach Sektor. Die folgenden Punkte zeigen die wichtigsten Schwerpunkte für zentrale Branchen.
6.1 Banken und Finanzinstitute
- Schwerpunkt: Proliferationsfinanzierung. Banken müssen ihre Handelsfinanzierungs-Prüfsysteme verbessern, um neben sanktionierten Unternehmen auch Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu erkennen.
- Schwerpunkt: Steuerhinterziehung. Vermögensverwaltungsabteilungen müssen die Vermögensquelle von Kunden aus Hochsteuergebieten prüfen, damit sie keine Steuerverbrechen begünstigen.
6.2 Immobilien (DNFBPs)
- Schwerpunkt: Bargeldschwellen. Der Sektor bleibt risikoreich. Entwickler und Makler müssen CDD (Kunden-Due-Diligence) strikt anwenden und Transaktionen melden, die strukturiert erscheinen, um Meldeschwellen zu vermeiden.
- Schwerpunkt: Wirtschaftliches Eigentum. Immobilien sind ein beliebtes Mittel zur Verschleierung von Eigentum. Agenten müssen über den Käufer der „Mantelfirma“ hinausschauen, um die eigentliche natürliche Person zu identifizieren.
6.3 Unternehmensdienstleister (CSPs) und Rechtsanwälte
- Schwerpunkt: Falsche Offenlegungen. Die Bereitstellung falscher oder irreführender Angaben zum wirtschaftlichen Eigentum ist nun eine konkrete Straftat. CSPs können sich nicht mehr auf die Selbstauskünfte der Kunden verlassen; Eigentumsverhältnisse müssen unabhängig überprüft werden.
- Schwerpunkt: Verwaltungsstrafen. Die Aufsichtsbehörde (Justizministerium/Wirtschaftsministerium) hat die Befugnis, Lizenzen auszusetzen und das Management wegen Compliance-Verstößen zu entlassen.
6.4 Virtual Asset Service Provider (VASPs)
- Schwerpunkt: Umsetzung der Travel Rule. Die technologische Belastung durch die Einhaltung des Schwellenwerts von 3.500 AED ist immens. VASPs müssen sich sofort in Travel-Rule-Protokollanbieter integrieren.
- Schwerpunkt: Alte Token. Börsen müssen ihre gelisteten Vermögenswerte prüfen, damit keine unter das Verbot der „erweiterten Anonymität“ fallen.
7. Strategische Empfehlungen: Von Compliance zu gelebter Kontrollkultur
Der Übergang vom Gesetz von 2018 zum Gesetzesdekret Nr. 10 von 2025 ist ein Übergang von Abhak-Compliance zu nachweisbarer Wirksamkeit. Für Unternehmensführer erfordert dies eine Änderung ihrer Denkweise.
7.1 Sofortmaßnahmen
- Vortatenrisiko neu bewerten: Eine Lückenanalyse der AML-Richtlinie durchführen. Behandelt sie ausdrücklich Steuerhinterziehung und Proliferationsfinanzierung? Wenn nicht, ist das Rahmenwerk veraltet.
- Zahlungen Dritter prüfen: Aufgrund der niedrigeren „Wissensschwelle“ ist die Prüfung von Zahlungen Dritter, die nicht im Zusammenhang mit einem Vertrag stehen, besonders wichtig. Dies ist ein klassisches Warnsignal für Geldwäsche, das mittlerweile zu Unternehmenshaftung führen kann.
- Auf Einfrieren vorbereiten: Finanzabteilungen sollten Notfallpläne für das Einfrieren möglicher Vermögenswerte haben. Um eine 30-tägige FIU-Sperre zu überstehen, sind diversifizierte Bankbeziehungen und transparente, überprüfbare Aufzeichnungen aller eingehenden Zahlungsströme zentral.
- Compliance digitalisieren: Für Krypto- und Fintech-Unternehmen ist manuelle Compliance nicht tragfähig. Automatisierte Transaktionsüberwachung und Travel-Rule-Prozesse sind kein Zusatz mehr, sondern Voraussetzung für den Geschäftsbetrieb.
7.2 Der kulturelle Imperativ
Die wichtigste Erkenntnis aus dem neuen Gesetz ist die Betonung der Rechenschaftspflicht. Der „Oberste Ausschuss“, die Abschaffung von Verjährungsfristen und die Unabhängigkeit der Unternehmenshaftung lassen alle auf eine Schlussfolgerung schließen: Die VAE bauen ein System auf, in dem sich Finanzkriminalität nirgendwo verstecken kann.
Abschließende strategische Anmerkung: Die VAE haben die graue Liste der FATF erfolgreich verlassen. Dieses Gesetz ist der Mechanismus, der eine Rückkehr auf die Liste verhindern soll. Durchsetzung wird sichtbar, öffentlich und spürbar sein. Unternehmen, die ihre Kultur an diese neue Realität anpassen, können als vertrauenswürdige Partner in der Weltwirtschaft wachsen; Unternehmen, die an alten Gewohnheiten der Intransparenz festhalten, setzen sich einer existenziellen Bedrohung aus.